Abnahmebeauftragter

Abnahmebeauftragter – klingt zunächst bürokratisch, ist aber eine der Schlüsselfiguren in der Qualitätssicherung von Gießereien, vor allem in der Eisengießerei. Dieser unscheinbare Held sorgt dafür, dass die Gussteile nicht nur glänzen, sondern auch sämtliche Anforderungen erfüllen. Hier ein Überblick über seine Aufgaben und die Bedeutung dieser Rolle.

Was ist ein Abnahmebeauftragter?

Laut der Norm EN 1559-1:1997 (Gießereiwesen, Technische Lieferbedingungen) ist ein Abnahmebeauftragter eine oder mehrere Personen, die dafür verantwortlich sind, die Abnahme von Gussteilen durchzuführen. Anders gesagt: Der Abnahmebeauftragte gibt den Gussteilen seinen „Stempel“ und bescheinigt, dass sie den geforderten Spezifikationen entsprechen.

Die verschiedenen Typen von Abnahmebeauftragten

Es gibt drei verschiedene Arten von Abnahmebeauftragten, und jede spielt ihre eigene Rolle:

  1. Amtlicher Abnahmebeauftragter:
  • Ernennung: Wird offiziell durch Regelwerke oder Normen anerkannt und ist in diesen festgelegt.
  • Früheres Abnahmeprüfzeugnis: 3.1.A.
  • Aktuelle Norm: In der aktuellen DIN EN 10204 ist der amtliche Abnahmebeauftragte durch das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 abgedeckt. Dieses bescheinigt, dass die Prüfung durch einen unabhängigen, offiziellen Abnehmer erfolgte.
  1. Herstellerseitiger Abnahmebeauftragter:
  • Ernennung: Wird vom Hersteller bestimmt, handelt aber im Interesse des Käufers.
  • Unabhängigkeit: Entscheidend ist hier die funktionale Unabhängigkeit vom eigentlichen Herstellungsprozess. Der Beauftragte darf nicht in den Herstellungsablauf eingebunden sein, um eine objektive Prüfung zu gewährleisten.
  • Früheres Abnahmeprüfzeugnis: Keine spezielle Kategorie.
  • Aktuelle Norm: Wird in der DIN EN 10204 durch das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 erfasst. Hier erstellt der Hersteller das Prüfzeugnis selbst, jedoch basierend auf eigenen Prüfungen, die im Interesse des Käufers durchgeführt werden.
  1. Käuferseitiger Abnahmebeauftragter:
  • Ernennung: Direkt vom Käufer benannt, handelt dieser Beauftragte vollständig unabhängig vom Hersteller.
  • Früheres Abnahmeprüfzeugnis: 3.1.C, das frühere „freie Abnahme“ durch einen Sachverständigen, der vom Käufer beauftragt wurde.
  • Aktuelle Norm: Auch dieser Typ fällt heute unter das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204. Es bestätigt, dass die Abnahme von einer Person durchgeführt wurde, die nicht direkt mit dem Hersteller verbunden ist.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten – Was macht der Abnahmebeauftragte eigentlich?

Die Aufgaben eines Abnahmebeauftragten sind vielseitig und entscheidend für die Qualitätssicherung. Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Überprüfung der Gussteile: Stimmen die Gussteile mit den Spezifikationen überein? Diese Kontrolle ist von zentraler Bedeutung.
  • Überwachung von Qualitätsprüfungen: Der Abnahmebeauftragte führt entweder selbst Qualitätsprüfungen durch oder überwacht sie zumindest.
  • Erstellung von Abnahmeprüfzeugnissen: Sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind, erstellt der Abnahmebeauftragte das Abnahmeprüfzeugnis und bestätigt damit die Qualität der Gussteile.

Abnahmeprüfzeugnis – der offizielle „Qualitätsstempel“

Nach DIN EN 10204 wird die Abnahme in einem Abnahmeprüfzeugnis 3.2 dokumentiert. Dieses Zertifikat ersetzt die früheren Kategorien wie das Abnahmeprüfzeugnis 3.1.A (von einem amtlichen Abnehmer erstellt) und das Abnahmeprüfzeugnis 3.1.C (vom Besteller beauftragter Sachverständiger). Das Abnahmeprüfzeugnis ist quasi der „Lieferschein für Qualität“ – es bescheinigt, dass das Gussteil den Anforderungen entspricht.

Warum ist der Abnahmebeauftragte so wichtig für Eisengießereien?

In Eisengießereien spielt der Abnahmebeauftragte eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass jedes Gussteil den hohen Qualitätsansprüchen genügt. Die Hauptgründe dafür:

  • Qualitätssicherung: Der Abnahmebeauftragte stellt sicher, dass alle Gussteile den geforderten Standards und Spezifikationen entsprechen.
  • Kundenzufriedenheit: Der Kunde will, dass die gelieferten Teile genau so sind, wie sie bestellt wurden. Der Abnahmebeauftragte sorgt dafür, dass keine bösen Überraschungen auftauchen.
  • Rechtliche Absicherung: Durch die Abnahme ist der Hersteller rechtlich abgesichert, da er die Qualität der Teile dokumentiert hat.
  • Prozessoptimierung: Das Feedback, das der Abnahmebeauftragte gibt, hilft dem Hersteller, seine Produktionsprozesse kontinuierlich zu verbessern.

Unabhängigkeit – keine Gefälligkeitsabnahmen!

Ein besonders wichtiger Punkt: Die Unabhängigkeit des Abnahmebeauftragten. Vor allem wenn der Abnahmebeauftragte vom Hersteller ernannt wird, ist es entscheidend, dass er oder sie objektiv bleibt. Denn nur durch eine unabhängige Prüfung kann die Qualität der Produkte wirklich gewährleistet werden.

Fazit

Der Abnahmebeauftragte ist mehr als nur ein Qualitätsprüfer – er ist ein Garant für die Qualitätssicherung in Eisengießereien. Mit seiner Hilfe werden die Gussteile genau unter die Lupe genommen, geprüft und zertifiziert. So sorgt er dafür, dass das Produkt am Ende nicht nur gut aussieht, sondern auch den Anforderungen entspricht. Denn seien wir ehrlich: Wenn das Gussteil nicht den Anforderungen entspricht, „brennt die Hütte“ – zumindest im übertragenen Sinne.

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